Logo des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenLogo des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
 
 

Partner-Portale

Tarifregister NRW

Tarifregister NRW

Vergütungen, Tarifverträge, Landesschlichter
Infos

€€ Geld!

Löhne und Gehälter heute - was können Sie verdienen?

Sie möchten abschätzen, welche finanziellen Spielräume Sie und Ihre Familie durch Ihren beruflichen Wiedereinstieg gewinnen? Sie haben bereits eine Einladung zu einem Einstellungsgespräch bekommen und werden möglicherweise nach Ihren Einkommensvorstellungen befragt? Dann lohnt es sich, genauere Erkundigungen einzuholen: Wie viel können Sie verdienen? Was wird üblicherweise in Ihrem Beruf oder für die Tätigkeit, auf die Sie sich beworben haben, gezahlt?

Im Tarifregister NRW werden sämtliche Tarifverträge gesammelt, die im Land Nordrhein-Westfalen gültig sind. Hier können Sie sich einen Überblick über die aktuellen Tarifinformationen verschaffen und nach den üblichen Vergütungen in den unterschiedlichsten Berufen suchen. Ein Tarifspiegel informiert gesondert zu niedrigen Einkommen bis zu 1.300 Euro monatlich.

 

Lohn- und Gehaltscheck

Der Lohnspiegel und der FrauenLohnSpiegel der Hans-Böckler-Stiftung bieten Ihnen eine weitere Orientierung und informieren zu allen wichtigen Lohn- und Gehaltsfragen. Sie können hier kostenlos einen Lohn- und Gehaltscheck durchführen oder sich über Tariflöhne und -gehälter informieren. Mit dem Brutto-Netto-Rechner erfahren Sie auch, was nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an Nettogehalt tatsächlich übrig bleibt.

Das Bundesfrauenministerium hat außerdem zusammen mit dem Fraunhofer-Institut einen Wiedereinstiegsrechner entwickelt. Mit diesem kann abgeschätzt werden, mit welchem Brutto- und Nettoeinkommen und mit welchen Rentenzahlungen Berufsrückkehrerinnen rechnen können.

Auskünfte erhalten Sie selbstverständlich auch direkt bei der für Ihre Branche oder Ihren Beruf zuständigen Gewerkschaft, Ihrer Handwerkskammer oder Innung.