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Leitfaden für das erste Gespräch mit der Tagesmutter:
Handbuch Kindertagespflege

Kindertagespflege - Tagesmütter und Tagesväter im Einsatz

Für berufstätige Eltern ist die Kindertagespflege durch eine ausgebildete Tagesmutter oder einen Tagesvater oder eine „Kinderfrau” häufig eine gute Alternative zur Kindertagesstätte. Sie können oftmals flexibler reagieren und eher die Betreuungszeiten abdecken, die auf die besonderen Bedürfnisse der Eltern abgestimmt sind. Das gilt gerade für Mütter und Väter, die vor der Familienzeit im Schicht- und Wochenenddienst gearbeitet haben und wieder dorthin zurückkehren wollen. Außerdem erleichtert die familiäre und individuelle Betreuungsatmosphäre Eltern oft die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.

Diese Varianten der Kindertagespflege sind möglich:

  • Im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters: Tageseltern dürfen bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt betreuen. Dazu benötigen sie aber die Erlaubnis des Jugendamtes, das ihre Kompetenz und Persönlichkeit überprüft und auch die Eignung des Haushalts bzw. der Räumlichkeiten für eine Tagesbetreuung.
  • Im elterlichen Haushalt: Eine „Kinderfrau” kommt in den elterlichen Haushalt, um die Kinder zu betreuen. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Eine Erlaubnis, als Kinderfrau tätig zu sein, braucht man nicht.


Hier erhalten Sie Informationen und finden Unterstützung:

  • Das zuständige Jugendamt und die örtlichen Tagesmüttervereine vermitteln Tagesmütter und informieren Sie über mögliche Zuschüsse.
  • Familienzentren unterstützen Familien  im Rahmen der kommunalen Strukturen bei der Nutzung und Vermittlung einer qualifizierten Kindertagespflege.


Tipp

Achten Sie darauf, dass Ihre Tagesmutter oder Ihr Tagesvater eine entsprechende Qualifizierung hat. Immer  mehr Jugendämter in NRW machen einen Betreuungszuschuss für die Kindertagespflege von dieser Qualifikation abhängig.


Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar

Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren als Sonderausgaben von der Steuer abziehen – bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

 

 

(zuletzt aktualisiert: 07.05.2012)