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pflegealltag

Informationen für den Pflegealltag zu Hause
Infos

Betreuung und Pflege von Angehörigen

Sehr häufig werden Familienzeiten gleichgesetzt mit Kindererziehungszeiten. Aber auch pflegende Angehörige sind oft über Jahre nicht berufstätig, weil sie in die intensive Pflege ihrer Eltern oder behinderten Kindern eingebunden sind. Wenn Sie durch die Übernahme der häuslichen Pflege die eigene Berufstätigkeit aufgegeben haben und wieder in den Beruf zurückkehren möchten, sollten Sie darauf unbedingt in Ihrem Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit hinweisen.


Arbeitslosenversicherung während der Pflegezeit

Wer seine Angehörigen zuhause pflegt und deswegen ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis unterbricht oder aufgibt, kann vorerst bis zum 31. Dezember 2010 bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Fortzahlung der Arbeitslosenversicherung stellen. Somit können Sie sich freiwillig weiterversichern und der Versicherungsschutz bleibt auch während der Pflegezeit aufrecht erhalten.


Rentenversicherung

Die Pflegekasse übernimmt in bestimmten Fällen die Beiträge der pflegenden Person zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig durchgeführt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. Die Pflegeperson muss einen Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden wöchentlich nachweisen. Ein entsprechender Nachweis für die Bundesagentur für Arbeit muss von der Pflegekasse bescheinigt werden.
Informationen erhalten Sie über das Bürgertelefon Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Telefon: 0800-1000 480 13


Pflege & Beruf

Mit dem neuen Familienpflegezeitgesetz, das seit dem 1. Januar 2012 gilt, lassen sich Job und Pflege besser vereinbaren: Beschäftigte können mit ihrem Arbeitgeber eine Familienpflegezeit von bis zu zwei Jahren vereinbaren. In diesem Zeitraum können sie ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Das Bruttoeinkommen wird dabei nur halb so stark abgesenkt wie die Arbeitszeit. Nach der Familienpflegezeit und Wiederaufnahme der ursprünglichen Arbeitszeiten wird das niedrige Gehalt so lange weiter gezahlt, bis der Gehaltsvorschuss quasi abgearbeitet ist.