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KiTa: Betreuungsangebote für Kinder ab drei Jahre

Für Kinder ab drei Jahren gibt es in Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Angebot an Betreuungsplätzen.

Überlegen Sie gut, welche Einrichtung für Sie und Ihr Kind am besten geeignet ist. Einige Aspekte sollten Sie dabei bedenken:

  • Wer ist der Träger, wie sind die Räumlichkeiten, wie sind die Entfernungen zwischen Wohnung und Betreuungsort?
  • Wo liegen die pädagogischen Schwerpunkte, welche besonderen Angebote gibt es?
  • Was steht auf dem Speiseplan?
  • Stimmt die „Wellenlänge" mit den Erzieherinnen und Erziehern?

Sprechen Sie mit anderen Eltern, nutzen Sie "Tage der offenen Tür" oder besuchen Sie Elternabende, zu denen häufig Elterninitiativen einladen. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit der Leitung der Einrichtung und lassen Sie sich die Arbeit erläutern.

 

Tipp

Die Betreuungszeiten in einer KiTa liegen meistens zwischen 7.30 und 16.30 Uhr. Falls Sie ergänzend Betreuungsbedarf haben, wenden Sie sich an Ihr Jugendamt. Oder überlegen Sie, ob Sie die notwendige Betreuung privat organisieren und ob Sie zusätzlich eine Tagesmutter benötigen.

Für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen gilt:

  • Es ist sinnvoll, das Kind möglichst früh anzumelden. Zum Teil gibt es Wartelisten. Anmeldungen werden meist in den Monaten Januar, Februar oder März angenommen, das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. August.
  • Die Anmeldungen erfolgen entweder über die gewünschte Einrichtung oder bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
  • Wenn die Zahl der Interessenten die Zahl der freien Plätze in einer bestimmten Einrichtung übersteigt, werden die Plätze nach bestimmten Kriterien vergeben. Fragen Sie in den Einrichtungen Ihrer Wahl nach den Vergabekriterien!
  • Konfessionelle Einrichtungen nehmen auch Kinder anderer Konfessionen oder ohne Bekenntnis auf.
  • Die zu zahlenden Elternbeiträge richten sich nach der Beitragsordnung Ihrer Kommune. Informationen dazu gibt es beim Jugendamt.


Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar

Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren als Sonderausgaben von der Steuer abziehen – bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

 

Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der öffentlichen und privaten Kinderbetreuung wie Elterninitiativen, Tagesmütter, Kinderfrauen und anderes mehr finden Sie auch im Familienratgeber NRW

Mit dem online Kita-Finder NRW können Sie gezielt nach Kindertageseinrichtungen im Umkreis Ihres Wohnortes suchen.

 

 

(zuletzt aktualisiert: 07.05.2012)