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Betreuung für Kinder unter drei Jahren

Im Kindergartenjahr 2011/2012 existieren in Nordrhein-Westfalen rund 100.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, bis 2013 sollen weitere rund 44.000 "U3-Plätze" geschaffen werden. Damit soll - entsprechend des prognostizierten Bedarfs - für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz angeboten werden können.

Die Möglichkeiten sind allerdings von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Auch wenn es schwierig ist, die passende Betreuung für Kinder unter drei Jahren zu finden - bleiben Sie hartnäckig und fragen Sie in Ihrer Kommune nach.

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Jugendamt oder in einem Familienzentrum und erkundigen Sie sich nach den für Sie passenden Einrichtungen, Angeboten und Unterstützungsmöglichkeiten. Die Kommunen stehen in der Pflicht, insbesondere Eltern zu beraten und zu unterstützen, die erwerbstätig sind oder vor der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit stehen, sich einer (hoch)schulischen oder beruflichen Ausbildung oder einer Wiedereingliederungsmaßnahme von Arbeitsagentur und Jobcenter befinden.
  • Prüfen Sie, ob eine Kindertagesstätte für Sie die „erste Wahl” ist oder ob Sie eine Betreuung durch Tagesmutter/-vater oder Kinderfrau vorziehen. Wichtig: Stimmen die Betreuungszeiten mit Ihren Arbeitszeiten überein, lassen sich flexible Lösungen finden?
  • Ist Ihr Kind bereits zwei Jahre alt, können Sie bei akutem Betreuungsbedarf unter Umständen in einer "normalen" Kindertageseinrichtung einen Platz finden.
  • Familienzentren, Jugendämter und örtliche Tagesmüttervereine sind bei der Suche einer geeigneten Tagespflegeperson behilflich.

Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Kinderbetreuung wie Elterninitiativen, Tagesmütter, Kinderfrauen und anderes mehr finden Sie auch im Familienratgeber NRW.

 

Tipp: Eingewöhnung

Für Eltern ist der erste Tag in der Kindertagesstätte genauso aufregend wie für ihre Kinder. Deshalb gibt es in der Regel eine „Eingewöhnungsphase”, in der das Kind langsam an seinen neuen Alltag herangeführt wird. Planen Sie für die Eingewöhnung ausreichend Zeit ein, denn während sich manche Kinder schon in wenigen Tagen an die Trennung von den Eltern und die neue Umgebung gewöhnen, brauchen andere mehrere Wochen.

Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar

Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren als Sonderausgaben von der Steuer abziehen – bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

 

 

(zuletzt aktualisiert: 07.05.2012)