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Extra-Tipp

Mit dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale können Sie online unkompliziert berechnen, was eine Anmeldung Ihres Minijobbers im Privathaushalt kostet.

Haushaltsscheck-Rechner

Interessante Links

Alles Wichtige über Minijobs im Privathaushalt:

www.minijob-zentrale.de

Hausarbeit auf vielen Schultern verteilen

Ihr Organisationstalent haben Sie während Ihrer Familienzeit vielfach unter Beweis gestellt. Wenn Sie die Rückkehr in den Beruf vorbereiten, heißt es: Neu organisieren. Viele Frauen sehen die Neuorganisation familiärer und häuslicher Aufgaben neben beruflichen Aktivitäten als allein ihre Aufgabe an. Sie begreifen den Weg zurück in den Beruf kaum als Angelegenheit aller Familienmitglieder. Das sollten sie aber tun, denn der Weg zurück ist ein Prozess, an dem alle im Haushalt lebenden Personen beteiligt sind.

Fünf Aspekte, die Sie beim Wiedereinstieg auch bedenken sollten:

  • Sprechen Sie offen in der Familie und im Umfeld über Ihre Pläne.
  • Überlegen Sie, welche Lebensbereiche anders als bisher organisiert werden müssen.
  • Ist Ihnen die Unterstützung Ihres Partners sicher?
  • Besprechen Sie in der Familie, welche Aufgaben der Partner und die Kinder übernehmen könnten.
  • Trauen Sie Kindern und Partner etwas zu, lassen Sie Eigenständigkeit zu.

Und noch ein Tipp: Neue Situationen müssen sich einspielen. Perfektionsdrang dabei ist wenig hilfreich. Lassen Sie Fünfe gerade sein, wenn der Haushalt nicht mehr hundertprozentig nach Ihren Vorstellungen funktioniert.

 

Bezahlte Hilfe für Haushalt und Familien

Durch zusätzliche, haushaltsnahe Hilfen können Sie sich im Alltag entlasten. Auch wenn sich das zunächst vielleicht weniger rechnet - schauen Sie voraus und betrachten Sie die Hilfe als Investition in Ihre berufliche Zukunft. Dadurch können Sie vielleicht länger arbeiten, was sich positiv auf Ihr Einkommen, Ihre beruflichen Perspektiven und Ihre Alterssicherung auswirkt. Auch schaffen Sie sich Freiraum, um trotz Berufstätigkeit genügend Zeit mit Ihrer Familie verbringen zu können.

Kosten für haushaltsnahe Beschäftigung und Dienstleistungen lassen sich zu folgenden Bedingungen von der Steuerschuld abziehen:

  • Minijobs ("400-Euro-Jobs"): Zwanzig Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr; erforderlich ist eine Bescheinigung der Minijobzentrale auf der Basis des Haushaltscheckverfahrens.
  • Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, zu denen auch Pflege- und Betreuungsleistungen zählen: Bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens insgesamt 4.000 Euro, können von der Steuerschuld abgezogen werden.

Dienstleistungspools für haushaltsnahe Dienste sind eine weitere Möglichkeit, sich im Haushalt zu entlasten. Dienstleistungspools garantieren Krankheits- und Urlaubsvertretungen, vereinbaren mit Ihnen die Erledigung von bestimmten Haushaltsarbeiten in einer festgelegten Zeit und rechnen dafür in Stundensätzen ab (meistens zzgl. Fahrtkosten).

 

Absicherung durch die Minijob-Zentrale

Bei Minijobs im Haushalt übernimmt die Minijob-Zentrale bei der Anmeldung automatisch eine Unfallversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung muss die Haushaltshilfe separat abschließen.

Wird Ihre Haushaltshilfe krank, müssen Sie den Lohn fortzahlen, bekommen aber 80 Prozent des Gehaltes von der Minijob-Zentrale rückerstattet (bei Schwangerschaft sogar 100 Prozent). Der Beitrag für die Lohnfortzahlung beträgt übrigens 0,7 Prozent des Arbeitsentgeltes.

Der finanzielle Unterschied zwischen "schwarz" und legal beschäftigten Haushaltshilfen ist entgegen landläufiger Ansicht nur geringfügig und Sie sichern dazu noch Ihre Hilfe ab.

 

 

(zuletzt aktualisiert: 07.05.2012)