Weiterbildung und Arbeitslosengeld II - sprechen Sie mit Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager
Einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung haben Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und -Bezieher nicht. Trotzdem können Sie mit Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager besprechen, ob für Sie die Möglichkeit besteht, einen Bildungsgutschein in Anspruch zu nehmen oder an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen.
- In den meisten Fällen verbessert eine passende, zukunftsorientierte Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich mehr als eine kurzfristige Tätigkeit in einem Minijob oder einem Ein-Euro-Job.
Chance durch Betriebspraktikum
Die Agentur für Arbeit bietet Berufsrückkehrenden häufig kürzere Maßnahmen zu allgemeinen Themen wie etwa Bewerbungstrainings an. Nutzen Sie diese Angebote allein deshalb, weil Sie hier die Möglichkeit eines Betriebspraktikums erhalten. So haben Sie die Gelegenheit, sich dem Unternehmen schon während des Praktikums zu empfehlen. Nicht selten wird ein "richtiger" Arbeitsplatz daraus.

