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Extra-Tipp

Der Status als Berufsrückkehrende bleibt bis zur endgültigen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bestehen. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Agentur für Arbeit auch solange als Berufsrückkehrende geführt werden.

Interessante Links

Bundesagentur für Arbeit
Die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) informieren zur Berufsrückkehr. Klicken Sie in der Liste die für Sie zuständige Arbeitsagentur an.
Hier

Veranstaltungen der Arbeitsagenturen Hier

KursNet der Bundesagentur für Arbeit - Bildungsangebote einfach finden
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Sie haben Fragen zum Wiedereinstieg?

Fragen_und_Antworten_wei__

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Frauen und Beruf

Merkblatt 18 PDF

Förderung der beruflichen Weiterbildung Merkblatt 6 PDF

Checkliste für Ihr Beratungsgespräch PDF

Durchstarten - Perspektiven für Ihr Berufsleben PDF

Unterstützung für Berufsrückkehrende - die Agentur für Arbeit ist für Sie zuständig

Wenn Sie wieder in den Beruf einsteigen, sich beruflich neu orientieren oder weiterqualifizieren möchten, erhalten Sie bei der die Agentur für Arbeit eine Reihe von Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit auf.

  • Viele Agenturen für Arbeit bieten einen speziellen Informations- und Beratungsservice zum Wiedereinstieg für Berufsrückkehrerinnen an. Hier werden insbesondere Fragen zum Thema Kinderbetreuung, Qualifizierungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle oder finanzielle Förderungsmöglichkeiten angesprochen.

 

Berufsrückehrende gelten als besonders förderungswürdig

Als Berufsrückkehrende gehören Sie zum Kreis der "besonders förderungswürdigen Personen". Sie können damit das gesamte Förder- und Beratungsangebot der Agentur für Arbeit nutzen, wenn Sie die individuellen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Frauen und Männer gelten im rechtlichen Sinne als Berufsrückkehrende, wenn sie

  • ihre Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  • für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und spätestens ein Jahr danach erwerbstätig sein wollen.

Aufsichtsbedürftig sind Kinder bis 15 Jahre: Das heißt, Sie müssen sich spätestens vor dem 16. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes arbeitslos melden.

Als pflegebedürftige Angehörige gelten: Angehörige, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen - auch, wenn sie keine Pflegestufe haben und außerhalb des eigenen Haushalts betreut werden.

Wichtig! Als berufsrückkehrend gilt auch, wer während der Familienzeit eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt oder eine kurzzeitige Maßnahme besucht hat, ohne dass die Betreuung der Kinder oder Angehörigen davon beeinträchtigt war.

 

Tipps

Seien Sie aktiv und gehen Sie gut vorbereitet in die Gespräche mit der Agentur für Arbeit. Bringen Sie Ihre Vorstellungen für Ihren Wiedereinstieg deutlich zum Ausdruck und fragen Sie nach, welche Fördermöglichkeiten für Berufsrückkehrende bestehen. Vielleicht haben Sie auch selbst eine passende Weiterbildungsidee. Nutzen Sie die speziellen Trainings- und Orientierungsseminare für Berufsrückkehrende.

Ist eine Fortbildung für Ihre erfolgreiche Berufsrückkehr besonders geeignet, dann beantragen Sie hierfür einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Darauf haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch. Als Berufsrückkehrende stehen die Chancen jedoch nicht schlecht, einen solchen Bildungsgutschein zu erhalten.

Wenn das nicht möglich ist, können Sie alternativ den Bildungsscheck NRW nutzen. Mit diesem Förderangebot unterstützt das Land die berufliche Weiterbildung von Berufsrückkehrenden und erstattet die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro. Die Teilnahme an einer vorherigen Beratung ist obligatorisch.

www.bildungsscheck.nrw.de