Als Berufsrückkehrende arbeitslos melden - was Sie wissen sollten
Wenn Sie als Berufsrückkehrende bei der Suche nach einem Arbeitsplatz von Ihrer Agentur für Arbeit unterstützt werden oder Leistungen nach dem Arbeitsförderungsrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Als arbeitslos gelten nicht nur Personen, die überhaupt keine Erwerbstätigkeit ausüben, sondern auch solche, die geringfügig beschäftigt sind, also eine Tätigkeit von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausüben.
- Als Berufsrückkehrende können Sie sich auch dann arbeitslos melden, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit haben.
Sollten Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wird dieses frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen.
Beachten Sie: Die Pflicht zur unverzüglichen Arbeitslosmeldung gilt in jedem Fall für ...
- Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld und
- Erziehende von Kindern bis zum dritten Lebensjahr, wenn sie unmittelbar vor der Erziehungszeit gegen Arbeitslosigkeit versichert waren oder Lohnersatzleistungen bezogen haben.
Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit haben einen direkten Einfluss auf die Rentenberechnung, wenn Sie weitere beitragsfreie Zeiten nachweisen können wie Zeiten des Mutterschutzes, der Arbeitsunfähigkeit oder einer Ausbildung.

