Rürup- oder Basis-Rente - Steuerbegünstigungen für die private Vorsorge
Selbständige, Freiberufler/innen und gut verdienende Angestellte können mit der Rürup- oder Basis-Rente deutlich einfacher fürs Alter vorsorgen und den Fiskus stärker finanziell beteiligen als bislang.
Die Basis- oder Rürup-Rente ist eine Leibrente. Sie funktioniert nach ähnlichen Regeln wie die gesetzliche Rente – aber sie ist steuerlich begünstigt bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. In der Übergangsphase bis zum Jahr 2025 werden die Beiträge jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Diese „Berücksichtigungsquote” betrugt bei Einführung der Rürup-Rente (2005) 60 Prozent. In den Folgejahren steigt sie automatisch jährlich um zwei Prozentpunkte an, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind und die vollen 20.000 bzw. 40.000 Euro steuerlich absetzbar sind. Die Verträge sind nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar und nicht übertragbar. Die Rürup-Rente ist auch nicht vererbbar: d.h. bei frühzeitigem Tod der Versicherten oder des Versicherten fällt die gesamte angesparte Summe an die Versichertengemeinschaft zurück. Der Hintergrund: Die Aufwendungen, die der Staat steuerlich fördert, sollen unmittelbar in eine Leistung münden, welche tatsächlich für das Alter genutzt wird.
Eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner/in und Kinder kann über zusätzliche Prämienzahlungen vereinbart werden. Die Rente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr in monatlichen Raten ausgezahlt. Damit ist sie relativ unflexibel; sie bietet Ihnen aber dann eine zusätzliche Vorsorgemöglichkeit, wenn Sie später regelmäßige monatliche Rentenzahlungen wünschen und akzeptieren, dass Sie Ihr zusätzliches Rentenvermögen nicht vererben können.
Vorteile dieser Form der privaten Altersvorsorge
- Steuerbegünstigung: Das Finanzamt erkennt die Beitragszahlungen wie oben beschrieben als Sonderausgaben an.
- Sicherheit: Als „nicht verwertbares Vermögen" wird es nicht bei der Bedürftigkeitsprüfung für Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld-II berücksichtigt.
Sollten Sie als Berufsrückkehrende eine Existenzgründung planen, können Sie mit einer Rürup-Rente Steuervorteile nutzen und für Ihr Alter vorsorgen.


