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Extra-Tipp

Ehegatten-Förderung

Die Ehegattenförderung ermöglicht, dass der oder die Ehepartner/in die Riester-Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen kann, auch wenn sie oder er nicht sozialversicherungspflichtig ist und keine eigenen Beiträge leistet. Mehr zur Ehegattenförderung

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Vorsorgen mit Zulagen vom Staat - die Riester-Rente

Die staatlich geförderte Riester-Rente ist das Kernstück der Rentenreform von 2001. Sie soll bewirken, dass möglichst viele Menschen zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufbauen. Die Riester-Rente ist einfacher, als viele glauben, und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die staatlichen Zulagen sorgen zudem für eine gute Rendite.

Die Riester-Förderung ist möglich für

  • Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung: Das sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Arbeitslose sowie pflichtversicherte Landwirt/e/innen oder Künstler/innen und Publizisten/innen
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers aufstocken und somit versicherungspflichtig sind
  • Eltern während der Elternzeit
  • Beamte, Beamtinnen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Kirchen und Krankenhäusern
  • Nicht erwerbstätige Ehepartner/innen von förderberechtigten Ehepartnern/innen

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist der Abschluss eines Altersvorsorgevertrages mit jährlichen Mindesteinzahlungen. Die Sparanlage muss das „Riester-Zertifikat" aufweisen.

 

Beiträge und Zulagen

Die Mindestbeiträge, die eingezahlt werden müssen, betragen ab 2008 vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens. Damit können Sie eine jährliche Zulage von 154 Euro und eine Kindergeldzulage von 185 Euro je Kind erhalten. Bei niedrigeren Sparraten wird die staatliche Zulage entsprechend gekürzt.

  • Beispiel: Eine 30-jährige Frau hat ein Jahresbruttoentgelt von 20.000 Euro, damit muss sie als Riestersparerin 800 Euro (= 4 Prozent) auf ihren Altersvorsorgevertrag einzahlen. Für ihre beiden Kinder erhält sie Kindergeld und damit auch Riester-Kinderzulagen, also insgesamt 370 Euro. Für ihre tatsächliche Eigenleistung werden die Riesterzulagen abgezogen. In unserem Beispiel bedeutet das: 800 Euro minus 370 Euro Kinderzulagen und minus 154 Euro Grundzulage ergeben 276 Euro. Diesen Betrag muss die Riester-Sparerin im Laufe des Jahres aus eigener Tasche einzahlen (oder 23 Euro pro Monat).
    Bei niedrigerem Einkommen bzw. mehreren Kindern können die insgesamt zu gewährenden Zulagen höher sein als 4 Prozent des Jahresbruttoverdienstes. In diesen Fällen müssen die Riester-Sparer/innen den sogenannten Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich entrichten. Dies trifft insbesondere für Frauen in Teilzeitbeschäftigungen oder auch mit geringfügigem Verdienst zu

Wichtig: Für Altersvorsorgeverträge sind seit 2005 geschlechtsneutrale Tarife, so genannte „Unisex-Tarife", vorgeschrieben. Frauen und Männer erhalten somit bei gleichen Beiträgen auch die gleich hohen Rentenleistungen. Bereits abgeschlossene Verträge können - müssen aber nicht - auf die neuen Kriterien umgestellt werden. Erkundigen Sie sich vor Abschluss eines Vertrages nach den genauen Modalitäten.