Altersvorsorge - Wiedereinsteigen und die Weichen für die Zukunft stellen
Der berufliche Wiedereinstieg ist ein guter Zeitpunkt, um Ihre Altersvorsorge auf den Prüfstand zu stellen.
- Wie sieht Ihre eigene gesetzliche Alterssicherung aus? Wie werden Zeiten der Kindererziehung bei der Rente berücksichtigt? Wie sind Sie über Ihren Partner abgesichert? Welche weitere Vorsorge verfolgen Sie bereits? Welche Lücken sind zu schließen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Vorsorgen statt verdrängen - beim Thema Vorsorge für das Alter sind alle gefordert. Wir werden immer älter und immer weniger Kinder kommen zur Welt. Durch den demografischen Wandel sinkt langfristig das Niveau der Renten. Neben der gesetzlichen Rente wird eine zusätzliche Altersvorsorge daher zu einer Selbstverständlichkeit werden (müssen).
- Die folgenden Seiten geben Ihnen einen Überblick über die Säulen der Altersvorsorge in Deutschland und stellen Ihnen Möglichkeiten zur zusätzlichen Eigenvorsorge vor: Riester- oder Rürup-Rente, betriebliche und private Vorsorge - informieren Sie sich und sorgen Sie rechtzeitig vor.
Die Einkommenssituation im Alter - Fakten
Frauen können sehr viel seltener als Männer ihren Lebensunterhalt im Alter mit der eigenen Rente bestreiten. So lag die durchschnittliche gesetzliche Altersrente von Frauen in Westdeutschland 2009 bei 487 Euro, während sie bei Männern gut doppelt so hoch war (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2010). Ursache sind neben den kürzeren Erwerbszeiten die im Schnitt niedrigeren Löhne und Gehälter von Frauen sowie die oft jahrelange Beschäftigung in Teilzeit. Fakt ist: Die „Eckrente” erhält, wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat und das Durchschnittseinkommen aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bezogen hat. Die „Eckrente” betrug 2010 in den alten Bundesländern etwa 1.102 Euro.2009 erreichten dieses Niveau nur 50 Prozent der Rentner und 5 Prozent der Rentnerinnen.
Auch geschiedene und verwitwete Frauen stehen meist schlecht versorgt dar, wenn sie vorwiegend auf abgeleitete Ansprüche aus der Rente ihres ehemaligen oder verstorbenen Partners gesetzt haben. Die Hinterbliebenenrente liegt bei höchstens 60 Prozent der Rente des Partners. Unverheiratete Paare haben überhaupt keinen gegenseitigen Rechtsanspruch. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind dagegen in den Hinterbliebenenschutz der gesetzlichen Rentenversicherung integriert.
- Altersvorsorge ist ein Frauenthema. Mit Ihrer Berufsrückkehr sollten Sie die Weichen dafür stellen, Ansprüche auf eine eigene gesetzliche Alterssicherung zu erwerben und diese mit einer klugen, zusätzlichen privaten Altersvorsorge aufzustocken. Selbst wenn Sie gegenwärtig wenig Spielraum haben, lohnt es sich, regelmäßig einen kleineren Betrag anzulegen. Über lange Laufzeiten sammelt sich auch so ein ansehnliches Geldpolster an.



