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Extra-Tipp

Angespartes Vermögen aus einer Riester- oder Rürup-Rente sind "Arbeitslosengeld II-fest", weden also zum sogenannten Schonvermögen gerechnet.

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Grundsicherung und Altersvorsorge - Was bei längerer Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen ist

Wenn Sie schon länger arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen, behalten Sie auch dann Ihre Altersvorsorge im Blick.

Was viele nicht wissen: Auch bei längerer Arbeitslosigkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen haben Sie Anspruch darauf, dass bestimmte Teile Ihres bisher erworbenen Vermögens nicht zum Lebensunterhalt aufgebraucht werden müssen.

Grundsätzlich kann die private Altersvorsorge in Form von Lebens- oder Rentenversicherungen bis zu einem bestimmten Umfang aus der Vermögensanrechnung ausgenommen werden. Pro Lebensjahr gilt eine Freigrenze für diesen Altersvorsorgebeitrag von 750 Euro bis zu folgenden Höchstgrenzen:

  • für Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind: 48.750 Euro
  • für Personen, nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind: 49.500 Euro
  • und für Personen, nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind: 50.250 Euro

 

Wichtig

Für einige Versicherungsprodukte gibt es zusätzlich eine "Arbeitslosengeld II-Sicherheit". Dies betrifft insbesondere die Riester-Rente und die Rürup-Rente und gilt auch, wenn mit einer dieser beiden Vorsorgeformen eine zusätzliche Betriebsrente aufgebaut wird.