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Extra-Tipp

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach der Entgeltumwandlung. Eine bessere Möglichkeit fürs Alter zu sparen gibt es kaum. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten Sie.
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Betriebliche Altersvorsorge - Chance, um Rentenlücken zu füllen

Die betriebliche Altersversorgung ist seit langem ein wichtiger und auch effizienter Baustein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um zusätzlich für das Alter vorzusorgen und den Lebensstandard auch nach Renteneintritt zu sichern. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber inzwischen einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte, vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge kann insbesondere Berufsrückkehrende unterstützen, vorhandene Rentenlücken aufzufüllen.

So geht's...

Sie verzichten auf einen Teil Ihres Gehaltes - zum Beispiel auf das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder auf vermögenswirksame Leistungen - und leisten damit Beiträge zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.

Diese Beiträge werden steuer- und sozialversicherungsfrei in einer Pensionskasse, in Pensionsfonds oder in einer Direktversicherung angelegt. Die Renditen daraus sind in der Regel höher als die von privaten Renten- oder Kapitallebensversicherungen, denn die Betriebe können bei Kollektivverträgen günstigere Bedingungen aushandeln.

  • Die Beiträge zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu einer Grenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2008: 63.400 Euro, 4 Prozent: 2.536 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei. Die späteren Renten daraus sind allerdings in voller Höhe zu versteuern. Für nach 2004 erteilte Zusagen auf betriebliche Altersversorgung gilt ein zusätzlicher Steuerfreibetrag in Höhe von pauschal 1.800 Euro jährlich.
  • Im Unterschied zu den Riester-Verträgen gelten für Betriebsrenten keine Unisex-Tarife.
  • Betriebsrenten sind im Fall von Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht verwertbar, sie sind „Arbeitslosengeld-II-fest”.

 

Ihre Vorteile

Bei der Betriebsrente können Sie jedes Jahr aufs Neue entscheiden, wie viel Sie von Ihrem Lohn in die Altersvorsorge investieren wollen. Diese Flexibilität genießen Sie bei vielen anderen Modellen nicht. Bei einem Arbeitsplatzwechsel können die erworbenen Ansprüche auf das neue Unternehmen übertragen werden.

Während der Elternzeit oder des Bezugs von Krankengeld besteht für Beschäftigte ab 2005 das Recht, eigene Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente einzuzahlen.

Bei einer Betriebsrente können Sie übrigens auch "Riestern".