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Tipp: Finanzierung einer Teilzeitausbildung

Für viele junge Mütter und Väter ist eine Teilzeitberufsausbildung die einzige Möglichkeit, ihren Berufsabschluss zu beenden oder nachzuholen – wenn die Finanzierung stimmt. Denn Auszubildende in Teilzeit erhalten in der Regel nicht die komplette Ausbildungsvergütung, sondern eine entsprechend der reduzierten Arbeitszeit. Besonders bei Alleinerziehenden ist das oft nicht ausreichend.

Auszubildende mit eigenen Kindern können zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts zusätzliche finanzielle Leistungen beantragen, beispielsweise Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Diese ist allerdings elternabhängig, das heißt das Elterneinkommen wird immer zugrunde gelegt. Zudem können Eltern mit geringem Einkommen für ihre Kinder einen Kinderzuschlag bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sind beispielsweise je nach Lebenslage Elterngeld, Wohngeld, ergänzendes Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsvorschuss.

 

Weitere Informationen:

Finanzierung von Teilzeitberufsausbildung

BAB-Rechner

Kinderzuschlag

Unterhaltsvorschuss

Elterngeld

Wohngeldrechner