In Teilzeit zum Berufsabschluss
Das Programm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen” (TEP) des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalen unterstützt Eltern, einen Bildungsabschluss zu erlangen und informiert Unternehmen über die Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit. „Forum W” sprach darüber mit Karin Linde von der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (GIB).
Forum W: Was bedeutet Teilzeitberufsausbildung überhaupt?
Karin Linde: Seit 2005 gibt es die Möglichkeit für Auszubildende, die wöchentliche Arbeitszeit je auf 20 bis 30 Stunden zu reduzieren, wenn ein „berechtigtes Interesse” vorliegt – also die Betreuung von Kindern oder die Pflege eines Angehörigen gemeint oder auch wenn Auszubildende selbst gesundheitlich eingeschränkt sind. Das Teilzeitmodell gilt aber nur für den betrieblichen Teil der Ausbildung, die Berufsschule läuft normal wie für alle anderen Azubis. Die Ausbildungszeit von drei oder dreieinhalb Jahren – je nach Beruf – bleibt davon unberührt, das heißt eine Teilzeitberufsausbildung dauert nicht länger.
Forum W: Welche Chance bietet das speziell Wiedereinsteigerinnen?
Karin Linde: Es gibt sehr viele Frauen, die ihre Ausbildung unterbrechen oder ganz abbrechen, weil sie ein Kind bekommen. In einer Studie zur Frauenerwerbstätigkeit in Nordrhein-Westfalen wurde festgestellt, dass heute über die Hälfte der Mütter unter 30 Jahren noch keine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Eine Teilzeitberufsausbildung ist hier ein ganz wichtiges Angebot, ihre Ausbildung fortzusetzen oder eine neue zu machen. Doch obwohl diese Möglichkeit schon seit fünf Jahren besteht, sickert das erst allmählich durch – sowohl bei den Frauen, als auch bei den Betrieben.
Forum W: Kann man grundsätzlich in allen Berufen eine Teilzeitberufsausbildung machen?
Karin Linde: Ja, das gilt für alle Ausbildungsberufe – wenn der Betrieb das akzeptiert. Es gibt nämlich kein Anrecht auf eine Teilzeitberufsausbildung, sondern nur das „berechtigte Interesse” eine Ausbildung in Teilzeit durchzuführen. Mit dem Betrieb muss dann verhandelt werden, ob das organisatorisch und individuell zu schaffen ist. Denn eine Ausbildung in Teilzeit bedeutet ja auch mehr Druck, weil in weniger Arbeitszeit das gleiche Pensum zu bewältigen ist. Unsere Erfahrung ist aber, dass die meisten Teilnehmerinnen so gut und motiviert sind, dass einige ihre Abschlussprüfung sogar noch vor Ende der Regelausbildungszeit machen können.
Forum W: Wie findet man ein Unternehmen, das in Teilzeit ausbildet?
Karin Linde: In der Regel werden Ausbildungsstellen nicht in Teilzeit ausgeschrieben – auch weil die Unternehmen das vielfach nicht kennen. Eine Befragung von 2008 hat gezeigt, dass in Nordrhein-Westfalen 60 Prozent der kleinen und 40 Prozent der größeren Unternehmen davon noch nie gehört haben. Ich würde Frauen raten, sich ganz normal auf eine Ausbildungsstelle zu bewerben und im Vorstellungsgespräch zu fragen, ob die Ausbildung auch in Teilzeit möglich ist. Erfahrungsgemäß sind die Unternehmen, die sich familienfreundlich aufgestellt haben und beispielsweise auch Teilzeitstellen anbieten, dafür sehr aufgeschlossen. Oft haben auch kleinere Unternehmen, mit einem geringeren Arbeitsvolumen, Interesse an einer Teilzeit-Auszubildenden.
Forum W: Ist eine TZBA altersunabhängig, können das also auch Berufsrückkehrerinnen nach einer längeren Familienauszeit machen, die beispielsweise schon über 40 sind?
Karin Linde: Das Alter spielt grundsätzlich keine Rolle. In unseren Projekten gibt es immer auch ältere Frauen, die schon Ende 40 sind. Sie haben ja noch fast 20 Jahre Berufstätigkeit vor sich.
Forum W: Und was bedeutet das finanziell für junge Eltern, insbesondere für Alleinerziehende? Eine Teilzeitberufsausbildung wird ja wahrscheinlich geringer vergütet.
Karin Linde: Ja, die Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Stundenumfang und wird bei einer Teilzeitberufsausbildung in der Regel entsprechend reduziert. Es gibt aber auch einige wenige Unternehmen, die dennoch eine Vollzeitvergütung zahlen. Ein elternunabhängiges Bafög gibt es für Auszubildende leider nicht. Und die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten nur diejenigen, deren Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, als dass sie dort leben könnten. Daneben gibt es aber noch weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung wie beispielsweise Kindergeld oder –zuschlag. Informationen und Beratung dazu gibt es bei den Regionalagenturen.
Weitere Informationen:
GIB-Themenspecial zur TZBA

