Fiktives Arbeitsentgelt als Maßstab für die Höhe des Arbeitslosengeldes
Für Arbeitslosenversicherte, die in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit kürzer als 150 Tage gegen Arbeitsentgelt beschäftigt waren, wird bei der Bestimmung des Arbeitslosengelde ein "fiktives Arbeitsentgelt" zugrunde gelegt.
Es wird zu Beginn jeden Jahres für vier Qualifikationsklassen anhand der Bezugsgröße des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger aus dem vorangegangenen Jahr durch das Bundesarbeitsministerium festgelegt. Diese Bezugsgröße liegt 2012 in Westdeutschland bei 31.500 Euro jährlich (2.625 Euro monatlich) und in Ostdeutschland bei 26.880 Euro jährlich (2.240 Euro monatlich).
Für die verschiedenen Qualifikationsklassen ergeben sich in Westdeutschland damit folgende Bezugswerte:
- Hochschul - Fachschulausbildung: 3.150 Euro (105,-- Euro / Tag = 1/300 des jährlichen Bezugswertes)
- Fachschulabschluss, Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meisterin/ Meister oder in einer vergleichbaren Einrichtung: 2.625 Euro (87,50 Euro / Tag = 1/360 des Bezugswertes)
- Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf: 2.100 Euro (70,-- Euro / Tag = 1/450 des Bezugswertes)
- Keine Ausbildung: 1.575 Euro (52,50 Euro / Tag = 1/600 des jährlichen Bezugswertes)
Im Einzelfall wird festgestellt, auf welche Beschäftigung sich die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur erstrecken werden und welche Qualifikation nach den oben genannten Gruppen hierfür erforderlich ist. Das konkrete Arbeitslosengeld beträgt bei Arbeitslosen mit Kindern 67 Prozent des fiktiven Arbeitslosengeldes.
Weitere Informationen:
Download Beitragsbemessungsgrenzen 2012

